Eurokraten

Jetzt haben die Eurokraten also ihren Willen mit der
DSGVO-EU bekommen. Dabei möchte ich die Sinnhaftigkeit einer europäischen Vereinheitlichung nicht mal negieren. Ich finde es auch gut, dass meine Daten nicht unkontrolliert im Web fließen oder verkauft werden. Und beruflich kenn‘ ich das Thema auch. Nicht alles ist schlecht.

Kritik hab‘ ich aber, dass am Ende die Last nicht bei den Großen, die wohl die meisten Schäden bisher verursacht haben, sondern bei den Kleinen liegt. Kleine Gewerbetreibende haben wohl kaum mit „Big Data“ zu tun und müssen jetzt ohne wirkliche Datenschutzkompetenz mit umgekehrter Beweislast zurechtkommen. Und kaum jemand ist in der Lage, zich Seiten Verordnungstext ohne rechtliche Hilfe bis ins Letzte richtig zu interpretieren.

Das fast noch Schlimmere ist, dass wie bei Elektro- und Abfallgesetz Deutschland quasi schläft und die in den EU-Richtlinien absichtlich geschaffenen Spielräume nicht in der eigenen Gesetzgebung nutzt. Viele andere Länder machen das, gestalten für die eigene Nation aus und lassen ihre Bürger nicht im Unklaren. Hierzulande sollen es erst die ersten Entscheidungen der Judikative richten. Da frag ich mich, muss es denn erst sein, dass ein paar unbescholtene Seitenbetreiber hohe Strafen zahlen müssen (damit Referenzurteile da sind), oder kann man das nicht besser im Vorfeld und mehr im Sinne der Kleinen und Privaten lösen??

Als Seitenbetreiber ohne Gewinnerzielungsabsicht (Private Homepage) bin ich jetzt z.B. bei Vielem außen vor. Die Like-Button der Portale kann ich drin lassen. Aber schon, wenn ich einen Blog mit Kommentierungsfunktion habe, verarbeite ich selber Daten von meinen Besuchern. Da im Moment niemand richtig DSGVO-konform erklären kann, wie er mit seinen Besucherdaten umgeht (wenn es mehr als allgemeine Browserdaten sind), haben heute schon einige Blogs vorübergehend oder ganz geschlossen. Das hätte man mit mehr Eindeutigkeit und besserer Anleitung vermeiden können. Denn die kriege ich derzeit auch nicht wirklich von einer Kanzlei.

Das neue DSGVO überschreibt auch Teile vom (alten) KUG, was bisher für die Urheberschaft und Rechte bei der Fotografie zu beachten war. Denn Digitalfotos können auch Angaben über Ort und Zeit enthalten. Das tangiert dann auch die Facebook-Aufnahmen hier. Personen im öffentlichen Raum gelten nicht mehr als Beiwerk. Wenn sie identifizierbar sind, braucht es ein Einverständnis. OK, ein guter Schutz meiner Persönlichkeitsrechte.

Aber alles recht kompliziert, denn von einem Pressefotograf darf ich dazu nachwievor abgelichtet werden, obwohl der eine noch viel größere Reichweite als der Private hat. Denn „institutionelle“ Fotografie muss die Leutchen auf dem Weihnachtsumzug nicht fragen. Der Hobbyfotograf aber schon, was er in der Praxis natürlich nie bewerkstelligen wird. Klar braucht man diese Lücke, damit noch Printmedien gefüllt werden können, aber man sieht daran schon die Schwächen (oder Schwachsinn) am Gesetz.

Ich weiß jedenfalls derzeit nicht genau, ob ich mit meinen Erklärungen oder Aktivitäten auf meiner Website oder mit meinen Veröffentlichungen etwas falsch mache. Und das ist einfach ein untragbarer Zustand und einfach nur schlecht gemacht, meine Damen und Herren… 🙁

Euer Knu